Die REACH- und CLP-Verordnungen ergänzen sich gegenseitig. Ein gemeinsames Element beider Verordnungen ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB) für Chemikalien. Artikel 31 der REACH-Verordnung verpflichtet Lieferanten von Stoffen oder Gemischen, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, ihren Abnehmern die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen.
Es gehört zur Politik von Pinopine, unseren Kunden die Sicherheitsdatenblätter unserer Produkte zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob diese gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind oder nicht. Wir betrachten die Sicherheitsdatenblätter als ein wirksames Mittel, um Informationen über die Zusammensetzung, Handhabung, Lagerung und Verwendung von Chemikalien weiterzugeben, um sicherzustellen, dass alle, die unsere Chemikalien verwenden, dies auf sichere und verantwortungsvolle Weise tun können, ohne die Gesundheit von Arbeitnehmern und Verbrauchern zu gefährden und ohne Risiken für die Umwelt.
Um das Sicherheitsdatenblatt für eines unserer Produkte zu erhalten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Vertriebsabteilung:
commercial@pinopine.com
