Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten von REACH wird die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien und Gemischen (CLP oder CRE auf Portugiesisch) veröffentlicht, die REACH ändert und mit Wirkung vom 1. Juni 2015 die Richtlinien 67/548/EWG (DSP) und 1999/45/EG (GSP) aufhebt. REACH ändert und mit Wirkung vom 1. Juni 2015 die Richtlinien 67/548/EWG (DSP) und 1999/45/EG (DPP) über gefährliche Stoffe und Zubereitungen aufhebt.


Mit der CLP-Verordnung gleicht die Europäische Union das bisherige System zur Einstufung von Chemikalien (DSP) und gefährlichen Gemischen (DPP) an das GHS-System (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) an und erleichtert damit den internationalen Handel mit Chemikalien. Gleichzeitig trägt sie zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sowie zur klaren Kommunikation der Gefahren, die mit der Verwendung von Chemikalien verbunden sind, gegenüber Arbeitnehmern und Verbrauchern bei.

Es werden neue Piktogramme, neue Gefahrenhinweise (H-Sätze), neue Sicherheitshinweise (P-Sätze) und neue Gefahrenkategorien eingeführt, die aus dem GHS übernommen wurden und die bisherigen, aufgrund der bisherigen Gesetzgebung verwendeten ersetzen.


Es trat am 20. Januar 2009 in der Europäischen Union in Kraft und gilt unmittelbar für Lieferanten, die Chemikalien und Gemische herstellen, importieren, verwenden oder vertreiben. Diese sind verpflichtet:

  • Chemikalien vor dem Inverkehrbringen klassifizieren, kennzeichnen und verpacken;

  • Stoffe klassifizieren, die nicht in Verkehr gebracht werden und gemäß der REACH-Verordnung registrierungspflichtig oder meldepflichtig sind;

  • ECHA über die Einstufung und Kennzeichnung von in Verkehr gebrachten Stoffen zu unterrichten, damit diese in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommen werden können;