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REACH ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, die den Rechtsrahmen für chemische Stoffe in der Europäischen Union verbessert hat, indem sie der Industrie die Verantwortung auferlegt, die von ihr in Verkehr gebrachten chemischen Stoffe zu kennen und die mit ihrer Verwendung verbundenen Risiken angemessen zu bewältigen, mit dem Hauptziel, das Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erhöhen.

Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung sind Hersteller und Importeure von Chemikalien in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr, entweder als solche oder in Gemischen und Erzeugnissen enthalten, verpflichtet, diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki zu registrieren.

Das Registrierungsdossier einer Chemikalie ist eine Zusammenstellung der physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften der Chemikalien. Gemäß Artikel 5 dieser Verordnung „Keine Daten, kein Markt“ bedeutet dies, dass die Nichtregistrierung von Chemikalien gleichbedeutend ist mit der Unmöglichkeit, diese in Europa legal herzustellen oder zu vermarkten.

REACH sieht außerdem die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung von Stoffen vor, die in Mischungen oder Artikeln enthalten sind, wenn diese ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen, das nicht angemessen kontrolliert wird. Die Liste der chemischen Stoffe, für die Beschränkungen gelten, ist in Anhang XVII der REACH-Verordnung enthalten.

Ebenso dürfen alle Stoffe, die für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besonders besorgniserregend sind (Substances of Very High Concern, SVHC), sobald sie in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen wurden, nur noch nach Erteilung einer Genehmigung durch die ECHA auf Antrag verwendet werden. Dieses Verfahren gewährleistet, dass die mit diesen Stoffen verbundenen Risiken angemessen kontrolliert werden und dass sie schrittweise durch alternative Stoffe oder Technologien ersetzt werden, sofern dies wirtschaftlich und technisch machbar ist.

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